Wo müssen die bei der Verlegung anfallenden Rückstände entsorgt werden?
Feinsteinzeug gilt nicht als gefährlicher Abfall. Baustellenabfälle müssen gemäß den geltenden lokalen und behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
Feinsteinzeug gilt nicht als gefährlicher Abfall. Baustellenabfälle müssen gemäß den geltenden lokalen und behördlichen Vorschriften entsorgt werden.